Verwaltungstrakt der H18

Verwaltungstrakt der H18

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Bilingualität

Die H18 bietet sowohl im Tourismus als auch in der Schifffahrt jeweils eine bilinguale Teilzeitklasse an.

Was bedeutet bilingualer Unterricht?

Der exaktere Begriff ist bilingualer Sach-/Fachunterricht.  Das bedeutet, dass während der gesamten Ausbildungszeit die tourismus- bzw. schifffahrtsspezifischen Unterrichtsinhalte auf Englisch vermittelt werden. Dies hat im Tourismus und in der Schifffahrt ein hohes Gewicht, da die Verkehrssprache Englisch ist. Der Stundenplan einer bilingualen Klasse unterscheidet sich von dem einer regulären Berufsschulklasse.

Wie wird bilingual an unserer Schule unterrichtet (hier am Beispiel Tourismus)?
Im Bereich Tourismus findet die gesamte Ausbildung unter folgenden Leitlinien statt:

a) Message before accuracy
Im beruflichen Handlungsgeschehen müssen deutschsprachige Tourismuskaufleute mit Geschäftspartnern in Englisch kommunizieren. Diese Geschäftspartner haben Englisch vielfach auch erst als Zweit- oder Drittsprache erlernt. Der berufliche Zusammenhang fordert in diesem Fall die Kompetenz, dem Gesprächspartner die Sachinformationen zu übermitteln – die grammatikalische Korrektheit steht hierbei nicht im Vordergrund.

b) Der bilinguale Dreisatz
In der ersten Phase wird Fachvokabular anhand von Texten eingeführt.
In der zweiten Phase wird dieses Vokabular anhand von authentischen, also originalen Texten aus dem touristischen Bereich vertieft, weiterentwickelt und in ähnlichen Kontexten angewendet.
In der dritten Phase steht die Anwendung des Vokabulars in Form von Verkaufsgesprächen im Vordergrund.

c) In den bilingualen Klassen steht die mündliche Mitarbeit im Vordergrund.

d) Die Inhalte der einzelnen Lernfelder sind identisch mit denen der regulären Klassen

Um Sprachenunterricht in der oben geschilderten Art und Weise optimal durchführen zu können, ist die Schülerzahl für die bilingualen Klassen auf 25 Schüler begrenzt.

Qualitätsmanagement

An der H18 wird die Umsetzung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements von einer Qualitätsgruppe gesteuert.

Diese hat die folgenden Aufgaben:

  • Initiierung und Begleitung bei der Umsetzung von Q-Projekten
  • Ansprechpartner für alle KollegInnen und die Schulleitung bei qualitätsbezogenen Fragen und Anregungen, die die H18 betreffen
  • Information der KollegInnen und Schulleitung in Fach- und Lehrerkonferenzen über den  Status-quo laufender und zukünftiger Projekte
  • Information der KollegInnen über die Anforderungen des HIBB an das Qualitätsmanagement
  • Ansprechpartner für externe Instanzen (z. B. HIBB)

 

Die Qualitätsgruppe der H18 besteht aus 5 Mitgliedern und einer Qualitätsbeauftragten. Durch diese Zusammensetzung werden alle Bildungsgänge sowie die Schulleitung der H18 repräsentiert:

Mitglieder Qualitätsgruppe

Die Qualitätsgruppe der H18 steht im ständigen Austausch mit der Schulleitungsgruppe. Bei abteilungsübergreifenden Themen, die das Qualitätsmanagement betreffen, nehmen die Abteilungsleiter der Berufsschule und der Berufsfachschule an Sitzungen teil.

 

Unterrichtsstunden- und Pausenregelung

1./2. Stunde 07.45 – 09.15 Uhr

3./4. Stunde 09.30 – 11.00 Uhr

5./6. Stunde 11.25 – 12.55 Uhr

7./8. Stunde 13.15 – 14.45 Uhr

Hausordnung

Grundsätze + Hinweise + Regeln

  • Bitte verhalten Sie sich im gesamten Schulbereich ruhig und rücksichtsvoll. Vermeiden Sie Beschädigungen und achten Sie bitte überall auf Sauberkeit. Benutzen Sie bitte die aufgestellten Papierkörbe. Sie erleichtern den Reinigungskräften die Arbeit.
  • Aus Haushaltsgründen findet eine Reinigung der Schule nur noch im 2-Tage-Rhythmus statt. Auch deshalb ist für jede Klasse ein Ordnungsdienst einzurichten. Er sorgt u. a. für Sauberkeit in den Klassen (Fegen des Klassenraumes, Leeren des Papierkorbs) einschließlich gewischter Tafeln vor Unterrichtsbeginn.
  • Bitte bringen Sie Bilder, Plakate etc. in den Klassenräumen nur mit Zustimmung der Schulleitung an. Benutzen Sie stattdessen Whiteboard und Flipchart. Bedenken Sie, dass Schüler verschiedener Interessengebiete oft denselben Raum nutzen. Befestigungen mit Tesafilm, Nägeln und Nadeln beschädigen die Wände.
  • Achten Sie auf Ihre persönlichen Sachen. Eine Versicherung gegen Diebstahl kann abgeschlossen werden, allerdings ist der Deckungsumfang gering. Taschen, Tascheninhalte usw. sind grundsätzlich nicht versichert. Die Klassenräume sind deshalb immer beim Verlassen abzuschließen.
  • Schulfremden ist der Aufenthalt im Schulgelände untersagt. Eine Teilnahme am Unterricht durch Fremde bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung.                                                Verbote
  • Rauchverbot herrscht im gesamten Gebäude und auf dem Schulhof.
  • Für Schülerinnen und Schüler  besteht grundsätzlich ein Ess- und Trinkverbot in allen Unterrichtsräumen einschließlich des Schulbüros. Wasser darf aus wieder verschließbarenPlastikflaschen getrunken werden. Gießen Sie auch bitte keine Getränkereste in die Papierkörbe. Die Schäden, die dadurch entstehen können, sind beträchtlich.
  • Alkohol und andere Mittel, die einen Rausch oder rauschähnlichen Zustand verursachen können, sind in der gesamten Schule strikt verboten.
  • Handys dürfen im Schulgelände auf keinen Fall benutzt werden.

    Unterricht und Pausen

     1./2. Stunde 07.45 – 09.15 Uhr

    3./4. Stunde 09.30 – 11.00 Uhr

    5./6. Stunde 11.25 – 12.55 Uhr

    7./8. Stunde 13.15 – 14.45 Uhr

     

  • Pünktlichkeit gilt für alle und für jede Unterrichtsstunde. Sollte eine Klasse länger als 10 Minuten ohne Lehrer sein, verständigt der Klassensprecher das Schulsekretariat und wartet auf Anweisungen.
  • Schüler, die zu spät kommen, können vom Unterricht der laufenden Stunde ausgeschlossen bzw. am  Betreten des Schulgeländes gehindert werden. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass der Lehrer bereits vorgenommene Klassenbucheintragungen korrigiert. Schüler, die die Schule vor Ende des Unterrichts verlassen, müssen dies dem Lehrer ausdrücklich mitteilen, da sonst kein Unfallversicherungsschutz besteht. Analoges gilt, wenn während der Unterrichtszeiten und Pausen das Schulgelände aus privaten Gründen (Einkauf usw.) verlassen wird.
  • Während der Pausen haben alle Schüler die Klassenräume zu verlassen.
  • Bei Wechsel des Klassenraumes oder Unterrichtsschluss verlassen Sie bitte ihren Platz so, wie Sie und andere ihn wieder vorfinden möchten. Schließen Sie bitte die Fenster und schalten das Licht aus. Der Ordnungsdienst ist verantwortlich.
  • Nach Unterrichtsschluss haben alle Schüler das Schulgelände unverzüglich zu verlassen.
  • Klassenräume für Arbeitsgruppen nach Unterrichtschluss sind beim Abteilungskoordinator, Herrn Hallier, zu beantragen und mit dem Hausmeister, Herrn Peller, abzusprechen.

    Hamburg, im August 2012

    Schulleitung

 

Dual Plus Fachhochschulreife

Mit der optionalen Zusatzqualifikation „Dual Plus Fachhochschulreife“ erhalten besonders motivierte und leistungsfähige Auszubildende die Möglichkeit, parallel zur Berufsausbildung die Fachhochschulreife zu erwerben. Dazu wird ein freiwilliger und kostenloser Zusatzunterricht angeboten. Im Vergleich zum herkömmlichen Weg zur Fachhochschulreife kann in der Regel ein Jahr gespart werden.

In der Zusatzqualifikation „Dual Plus Fachhochschulreife“ erweitern die Auszubildenden ihre in der Sekundarstufe I und in der Berufsausbildung erworbenen Kompetenzen. Die Qualifikation vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung und ein breites Orientierungswissen.  Darüber hinaus werden Kompetenzen gefördert, die auf ein wissenschaftliches Studium vorbereiten.

Zugelassen wird, wer als Auszubildende oder Auszubildender eine mindestens dreijährige betriebliche Regelausbildungsdauer an einer Hamburger Berufsschule absolviert und im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik vorweisen kann oder über die Zugangsberechtigung zur Vorstufe der gymnasialen Oberstufe verfügt. Die Zustimmung des Arbeitgebers wird benötigt, falls der Zusatzunterricht in die Arbeitszeit fällt.

Die Teilnehmer erhalten einen ergänzenden Unterricht auf Fachhochschulreifenniveau in den vier Bereichen:

  • Sprache und Kommunikation (Deutsch)
  • Fachenglisch
  • Mathematik/ Naturwissenschaft/ Technik und
  • Gesellschaftswissenschaft

Dabei werden, soweit möglich, Unterrichtsinhalte der Basisausbildung berücksichtigt und angerechnet. Der Unterricht erfolgt in der Regel außerhalb der Arbeitszeit an ein bis zwei Tagen in der Woche mit einem Umfang von bis zu sechs Stunden. Darüber hinaus ist ein selbstständiges Arbeiten auch außerhalb des Ergänzungsunterrichts notwendig.

Um die Fachhochschulreife zu erhalten, müssen die Auszubildenden erfolgreich am Ergänzungsunterricht teilgenommen haben sowie die Abschlussprüfung der Berufsausbildung (Kammerprüfung) und die Ergänzungsprüfung zur Fachhochschulreife (Dauer: 180 Minuten Sprache und Kommunikation, 120 Minuten Fachenglisch und 120 Minuten Mathematik) bestanden haben.

Der erfolgreiche Abschluss der Zusatzqualifikation „Dual Plus Fachhochschulreife“ befähigt Auszubildende, ihren Bildungsweg an einer Berufsoberschule zur Erlangung der fachgebundenen bzw. der allgemeinen Hochschulreife fortzusetzen oder ein Studium an einer Fachhochschule aufzunehmen.

Information und Anmeldung

Weitere Informationen erhalten Sie bei uns. Die Anmeldung zum Zusatzunterricht erfolgt ebenso bei uns.

 

Ausbildungsbeauftrage

Foto Beate

Mein Name ist Beate Höfelmeyer und ich bin die Ausbildungsbeauftragte der H18.  In dieser Funktion bin ich für die Orientierungspraktikanten, Kernpraktikanten und Referendare zuständig. Das bedeutet, dass ich die Hospitationspläne erstelle, Mentoren suche und vieles mehr.

 

Rundgang