Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Sorgeberechtigte,
es bleibt nach den Herbstferien vorerst bei den Quarantäneregeln, die bereits aus der Zeit nach den Sommerferien bekannt sind:
Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise nach Hamburg in einem Risikogebieten» im Ausland aufgehalten haben, müssen sich in Quarantäne begeben und umgehend das für sie zuständige Gesundheitsamt informieren. Für sie ist ein Corona-Test verpflichtend.
Die Meldung müssen alle Hamburgerinnen und Hamburger vornehmen – unabhängig von der Art der Einreise, per Flugzeug, Bahn oder Auto. Sie kann künftig über ein digitales Meldeformular» erfolgen, auch per Mobilgerät.
Risikogebiete sind Gebiete mit einem erhöhten Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Das RKI weist die Risikogebiete» tagesaktuell aus. Entscheidend ist die Lage zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland. Eine kurzzeitige Anwesenheit in einem Risikogebiet, zum Beispiel im Rahmen einer Durchreise, gilt nicht als Aufenthalt.
Ausnahmen von der Quarantäne gelten für Personen, die über ein ärztliches Zeugnis (das ist das vom Laborarzt unterschriebene Testergebnis) in deutscher oder in englischer Sprache verfügen, wonach keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegen. Das Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter ist als 48 Stunden. Die Verpflichtung zur vierzehntägigen Quarantäne kann nur durch ein solches negatives Testergebnis aufgehoben werden.
Es bleibt dabei, dass Eltern schriftlich gegenüber den Schulen bestätigen müssen, alle einschlägigen Regeln eingehalten zu haben. Auch ist das negative Testergebnis vorzulegen. Sollten in der Schule Zweifel bestehen, ob ein negatives Testergebnis anerkannt werden kann, sollten die Eltern in diesen Einzelfällen um Klärung und Bestätigung beim zuständigen Gesundheitsamt gebeten werden.
Was ist mit den innerdeutschen Risikogebieten?
Nach aktuellem Stand beziehen sich die in Hamburg gültigen Regelungen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten allein auf Risikogebiete außerhalb der Bundesrepublik. Wenn Sie also aus innerdeutschen Risikogebieten nach Hamburg zurückkehren, unterliegen Sie keiner Quarantänepflicht. Aber natürlich gilt grundsätzlich, dass vor dem Schulbesuch in besonderem Maß darauf zu achten ist, dass sich keine für Corona typischen Krankheitssymptome entwickelt haben, auf die ansonsten entsprechend zu reagieren ist.
Formular BS 05 Urlaubsrückkehrer Risikogebiete