Die Berufsschule und
die
Ausbildungsbetriebe
erfüllen in der dualen
Berufsausbildung eine
gemeinsamen Bildungsauftrag.
Die
Berufsschule arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an
der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, die
Auszubildenden berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer
Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu
vermitteln.
Auf
der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele
und Inhalte der Berufsausbildung regeln, werden die
Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie - in
Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern - der Abschluss der
Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für
eine qualifizierte Beschäftigung sowie für den Eintritt in schulische
und berufliche Fort- und Weiterbildungsgänge geschaffen.
„Lernen
in der Berufsschule vollzieht sich grundsätzlich in Beziehung auf
konkretes berufli ches Handeln sowie in vielfältigen gedanklichen
Operationen, auch gedanklichem Nachvoll¬ ziehen von Handlungen anderer.
Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollzüge des Handelns
(des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) gebunden. Mit dieser
gedanklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die
Voraussetzungen geschaffen für das Lernen in und aus der Arbeit. Dies
bedeutet für den Rahmenlehrplan, dass die Beschreibung der Ziele und
die Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgt.“
Um
diese Ziele zu erreichen, wurde im Jahre 2003 der Rahmenlehrplan für
Schifffahrtskaufleute im Zuge einer Neuordnung verbindlich für alle
Berufsschulen erlassen. Selbstverständlich stellt der Hamburger
Schifffahrtsplatz besondere Anforderungen an eine schulische
Berufsausbildung. Daher war und ist es für die HBT selbstverständlich,
einen eigenen Stoffverteilungsplan für einzelne Fächer in Kooperation
mit Unternehmen und Verbänden auf Grundlage des Rahmenlehrplans
erarbeitet zu haben (Sehen Sie dazu den Unterpunkt Unterrichtsfächer).
Dieser Stoffverteilungsplan wird in regelmäßigen Abständen mit der
ausbildenden Wirtschaft überarbeitet, um flexibel auf die Bedürfnisse
der maritimen Wirtschaft eingehen zu können. Natürlich wird auch
weiterhin ein besonderes Schwergewicht auf die Vermittlung der
englischen Sprache gelegt.
Lernfelder
haben die bisher bekannten Unterrichtsfächer abgelöst. Der Unterricht
in Lernfeldern soll eine praxisnahe, handlungsorientierte wie auch
inhaltlich anspruchsvolle Vermittlung sicherstellen. Insgesamt gibt es
15 Lernfelder:
Lernfeld 1
Den Schifffahrtsbetrieb präsentieren
Lernfeld 2
Seeschifffahrt betreiben
Lernfeld 3
Güter verladen und transportieren
Lernfeld 4
Geschäftsprozesse in Schifffahrtsunternehmen bewerten
Lernfeld 5
Seeschiffe disponieren und klarieren
Lernfeld 6
Reisechartern anbahnen, abschließen und abwickeln
Lernfeld 7
Verfrachterhaftung für die gesamte Transportstrecke darstellen und beurteilen
Lernfeld 8
Verkehrsdienstleistungen im Linienverkehr verkaufen, dokumentieren und beurteilen
Lernfeld 9
Den betrieblichen Erfolg eines Schifffahrtsunternehmen planen
Lernfeld 10
Finanzierungen für Schifffahrtsunternehmen planen
Lernfeld 11
Schiffe und Haftungsrisiken versichern, Schadensfälle abwickeln
Lernfeld 12
Auswirkungen von Kooperationen und Konzentration auf Transportmärkten beurteilen
Lernfeld 13
Zeitchartern anbahnen, abschließen und abwickeln
Lernfeld 14
Einen Liniendienst planen
Lernfeld 15
Die Verschiffung einer Projektladung vorbereiten
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