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Die Berufsschule und die    Ausbildungsbetriebe        erfüllen in der dualen      Berufsausbildung   eine  gemeinsamen Bildungsauftrag.

Die Berufsschule arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, die Auszubildenden berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu
vermitteln.

Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern - der Abschluss der Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierte Beschäftigung sowie für den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsgänge geschaffen.

„Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grundsätzlich in Beziehung auf konkretes berufli ches Handeln sowie in vielfältigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvoll¬ ziehen von Handlungen anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollzüge des Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) gebunden. Mit dieser gedanklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen geschaffen für das Lernen in und aus der Arbeit. Dies bedeutet für den Rahmenlehrplan, dass die Beschreibung der Ziele und die Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgt.“

Um diese Ziele zu erreichen, wurde im Jahre 2003 der Rahmenlehrplan für Schifffahrtskaufleute im Zuge einer Neuordnung verbindlich für alle Berufsschulen erlassen. Selbstverständlich stellt der Hamburger Schifffahrtsplatz besondere Anforderungen an eine schulische Berufsausbildung. Daher war und ist es für die HBT selbstverständlich, einen eigenen Stoffverteilungsplan für einzelne Fächer in Kooperation mit Unternehmen und Verbänden auf Grundlage des Rahmenlehrplans erarbeitet zu haben (Sehen Sie dazu den Unterpunkt Unterrichtsfächer). Dieser Stoffverteilungsplan wird in regelmäßigen Abständen mit der ausbildenden Wirtschaft überarbeitet, um flexibel auf die Bedürfnisse der maritimen Wirtschaft eingehen zu können. Natürlich wird auch weiterhin ein besonderes Schwergewicht auf die Vermittlung der englischen Sprache gelegt.

Lernfelder haben die bisher bekannten Unterrichtsfächer abgelöst. Der Unterricht in Lernfeldern soll eine praxisnahe, handlungsorientierte wie auch inhaltlich anspruchsvolle Vermittlung sicherstellen. Insgesamt gibt es 15 Lernfelder:

Lernfeld 1
Den Schifffahrtsbetrieb präsentieren

Lernfeld 2
Seeschifffahrt betreiben

Lernfeld 3
Güter verladen und transportieren

Lernfeld 4
Geschäftsprozesse in Schifffahrtsunternehmen bewerten

Lernfeld 5
Seeschiffe disponieren und klarieren

Lernfeld 6
Reisechartern anbahnen, abschließen und abwickeln

Lernfeld 7
Verfrachterhaftung für die gesamte Transportstrecke darstellen und beurteilen

Lernfeld 8
Verkehrsdienstleistungen im Linienverkehr verkaufen, dokumentieren und beurteilen

Lernfeld 9
Den betrieblichen Erfolg eines Schifffahrtsunternehmen planen

Lernfeld 10
Finanzierungen für Schifffahrtsunternehmen planen

Lernfeld 11
Schiffe und Haftungsrisiken versichern, Schadensfälle abwickeln

Lernfeld 12
Auswirkungen von Kooperationen und Konzentration auf Transportmärkten beurteilen

Lernfeld 13
Zeitchartern anbahnen, abschließen und abwickeln

Lernfeld 14
Einen Liniendienst planen

Lernfeld 15
Die Verschiffung einer Projektladung vorbereiten

 






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