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Das Probehalbjahr

Am Ende des ersten Halbjahres müssen deine Noten so sein, wie sie nach einem Jahr für die Versetzung erforderlich wären. Nur dann kannst du die Ausbildung fortsetzen. Das Probehalbjahr ist bestanden, wenn alle Fächer mit mindestens ausreichenden Leistungen abgeschlossen werden. Mangelhafte Leistungen können durch eine gute oder zwei befriedigende Leistungen ausgeglichen werden.

Ungenügende Leistungen kannst du nicht ausgleichen.

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Abschlussprüfung
   

Es finden vier schriftliche Prüfungen statt in den Fächern
- Sprache & Kommunikation

- Wirtschaftsenglisch
- Mathematik
- und eine fachrichtungsbezogene Prüfung mit Themen aus dem Lernbereich I.


Die Prüfungen beginnen etwa 1,5 Monate vor Ende Schuljahres.

Sie ist bestanden, wenn alle Fächer (Prüfungs- und Nichtprüfungsfächer) mit mindestens ausreichenden Leistungen abgeschlossen werden. Mangelhafte Leistungen können durch eine gute oder zwei befriedigende Leistungen ausgeglichen werden. Ungenügende Leistungen kannst du nicht ausgleichen. Mit der Sportnote kann nicht ausgeglichen werden. Eine ungenügende Leistung erzielst du auch, wenn du unentschuldigt nicht zur Prüfung oder eines Prüfungsteils antrittst

Die Ergebnisse der schriftlichen und Prüfung erfährst du einen Monat später. Solltest du nicht mehr mündlich geprüft werden, ist mit diesem Termin deine Ausbildung beendet. Dein Zeugnis erhältst du kurz vor Schuljahresende im Rahmen einer kleinen Abschlussfeier.





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